Winterdienst Kosten & Preise
Transparente Preisführung für Frankfurt und das Rhein-Main-Gebiet. Was Schneeräumung pro laufendem Meter oder Quadratmeter kostet und warum die Monatspauschale das günstigste Modell ist.
Transparente Preisführung für Frankfurt und das Rhein-Main-Gebiet. Was Schneeräumung pro laufendem Meter oder Quadratmeter kostet und warum die Monatspauschale das günstigste Modell ist.
Ein professioneller Räum- und Streudienst kalkuliert nicht pauschal aus dem Bauch heraus, sondern nach klaren, objektbezogenen Faktoren.
Die Kosten für den gewerblichen und privaten Winterdienst in Frankfurt am Main, im Main-Taunus-Kreis und im Hochtaunuskreis hängen maßgeblich von fünf Faktoren ab:
| Objektart / Fläche | Typische Maße | Monatspauschale (Richtwert)* | Inklusive |
|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus / Reihenhaus | 10 – 20 lfm Gehweg + Hauseingang | ab ca. 65 – 115 € / Monat | Alle Einsätze, Streugut, Haftung |
| Mehrfamilienhaus / Kleine WEG | 25 – 50 lfm Gehweg + Müllwege | ab ca. 120 – 195 € / Monat | Räumung bis 7 Uhr, GPS-Nachweis |
| Große Wohnanlage / Gewerbehof | 70 – 150 lfm Gehwege + Feuerwehrzufahrt | ab ca. 210 – 380 € / Monat | Maschinell + Handräumung, 24/7 |
| Kundenparkplatz / Supermarkt | 500 – 2.500 m² Großfläche | ab ca. 0,40 – 0,95 € / m² / Monat | Allrad-Räumfahrzeuge, Streuautomat |
* Richtwerte für die Saison November bis März zzgl. gesetzl. MwSt. Die tatsächlichen Kosten werden nach unverbindlicher Vor-Ort- oder Satellitenvermessung exakt auf Ihr Objekt zugeschnitten.
Warum vermeintlich günstige Einzeleinsatz-Angebote bei strengen Wintern zur teuren Kostenfalle werden.
So sparen Sie bares Geld bei der Winterdienst-Rechnung.
Selbstnutzende Hauseigentümer und Mieter können die reinen Arbeitskosten für den Winterdienst als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a Einkommensteuergesetz steuerlich geltend machen. 20 Prozent der Kosten (bis maximal 1.200 Euro pro Jahr) werden direkt von Ihrer tariflichen Einkommensteuerschuld abgezogen. Auf unserer Rechnung weisen wir den Lohnanteil transparent und finanzamtskonform aus.
Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) können die Kosten für den externen Winterdienst über die jährliche Betriebskostenabrechnung vollständig auf die Mieter umlegen (§ 2 Nr. 8 Betriebskostenverordnung – Straßenreinigung). Durch unsere feste Monatspauschale lässt sich der Abrechnungsposten im Wirtschaftsplan centgenau vorausberechnen.
Alles Wissenswerte zu Abrechnungsmodellen, Zahlungsfristen und Festpreisgarantien.
Für normale Bürgersteige und Gehwege vor Wohn- und Gewerbeobjekten bewegen sich die saisonalen Kosten in der Regel zwischen 1,20 € und 3,50 € pro laufendem Meter pro Monat (im Rahmen einer Saisonpauschale von November bis März). Der genaue Preis hängt von der Gesamtstrecke, Hangneigung und Zugänglichkeit ab.
Große Gewerbe- und Kundenparkplätze werden meist flächenbezogen kalkuliert. Je nach Gesamtgröße und Hindernissen (Pfeiler, Rabatten) liegt der Monatspreis pro Quadratmeter bei Großflächen üblicherweise zwischen 0,35 € und 1,10 € inklusive Streugut und Räumung.
Bei der Abrechnung pro Einzeleinsatz fallen in schneereichen Wintern oft 25 bis 40 Einsätze an, was zu unkalkulierbaren Rechnungen von mehreren tausend Euro führen kann. Die feste Monatspauschale deckt alle Einsätze zu 100% ab – unabhängig davon, wie oft geschneit oder gestreut wird.
Ja. Private Hauseigentümer und Mieter können 20 Prozent der Arbeitskosten des Winterdienstes (bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 Euro pro Jahr) als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG direkt von der Steuerschuld abziehen. Für Gewerbebetriebe und Vermieter sind die Kosten voll als Betriebsausgabe bzw. Werbungskosten abzugsfähig.
Ja. Gemäß § 2 Nr. 8 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) gehören die Kosten für den professionellen Winterdienst (Straßenreinigung und Schneeräumung) zu den umlagefähigen Nebenkosten, sofern dies im Mietvertrag wirksam vereinbart ist.
Der Frankfurter Winterdienst betreut Liegenschaften jeder Größenordnung zum garantierten Festpreis. Ob private Gehwege in Frankfurt am Main, Villengrundstücke in Kronberg im Taunus und Königstein oder ausgedehnte Gewerbeparks in Eschborn, Wiesbaden und Bad Homburg: Informieren Sie sich über unsere Aktivitäten in allen 29 Einsatzgebieten oder erfahren Sie mehr über die rechtlichen Vorgaben im Ratgeber zur Räumpflicht in Hessen.