Einkaufszentren & Shopping Center
Freie Zufahrten, geräumte Parkplätze und rutschfreie Eingänge für Ihre Kunden und Mieter. Mit 100% Haftungsfreistellung.
Freie Zufahrten, geräumte Parkplätze und rutschfreie Eingänge für Ihre Kunden und Mieter. Mit 100% Haftungsfreistellung.
Einkaufszentren und Retail-Parks haben einen enormen Publikumsverkehr. Bereits vor Ladenöffnung müssen Zuwegungen, Parkdecks und barrierefreie Zugänge absolut eis- und schneefrei sein. Eine Vernachlässigung der Räumpflicht blockiert nicht nur den Kundenstrom, sondern birgt immense Haftungsrisiken bei Stürzen.
Mit unserer eigenen Flotte an Räumfahrzeugen und erfahrenem Personal betreuen wir Einkaufszentren im Rhein-Main-Gebiet. Wir räumen nach fest vereinbarten SLAs und sichern den reibungslosen Kundenbetrieb ab 06:00 Uhr morgens.
Besonders wichtig: Wir übernehmen das volle Haftungsrisiko. Stürze oder Schadensersatzforderungen werden direkt von unserer Haftpflichtversicherung abgewickelt — Sie sind komplett entlastet.
Ihr Vorteil: Vollständige Haftungsfreistellung und pünktliche Schneeräumung garantieren den unterbrechungsfreien Betrieb Ihres Einkaufszentrums bei jedem Wetter.
Wir begutachten Ihr Areal und definieren die Prioritäten (Fluchtwege, Parkplätze, Haupteingänge) sowie die Einsatzzeiten.
Von November bis März überwachen unsere Wettersensoren die Temperatur proaktiv. Wir rücken aus, bevor der Frost greift.
Unsere Großfahrzeuge räumen Parkdecks und Zufahrten. Jeder Einsatz wird per GPS digital dokumentiert und archiviert.
„Bei einem plötzlichen Blitzeis-Einbruch am Samstagmorgen war der Parkplatz unseres Centers innerhalb von 45 Minuten komplett gestreut. Keine Unfälle, kein Umsatzverlust. Die Monatspauschale spart uns enorme Verwaltungsarbeit.“
– Centermanager, Frankfurt am MainUnsere Teams beginnen bei Schneefall bereits ab 03:00 Uhr nachts mit der Räumung, sodass alle Hauptzufahrten und Eingänge pünktlich um 06:00 Uhr sicher begehbar sind.
Im Winterdienstvertrag wird die gesetzliche Verkehrssicherungspflicht vollständig auf uns übertragen. Bei Schadensfällen auf den vereinbarten Flächen haften wir.
Ja, wir verfügen über wendige Kompaktfahrzeuge, die auch auf offenen Parkdecks und in Rampenbereichen mit Höhenbegrenzungen eingesetzt werden können.
Gewerbliche Großflächen und Einkaufszentren unterliegen einer verschärften Räumpflicht, da mit hohem Kundenverkehr und Lieferverkehr zu rechnen is. Gerichte fordern hier eine besonders gründliche und wiederholte Räumung und Streuung bei andauerndem Schneefall. Durch unseren Festpreis-Winterdienst übertragen Sie diese Pflicht rechtssicher auf uns.
Ein schwerer Winter mit häufigem Schneefall kann das Budget von Hausverwaltungen und Gewerbebetreibern stark belasten. Mit der Monatspauschale sichern Sie sich gegen unvorhersehbare Mehrkosten ab. Sie zahlen einen fixen Saisonbeitrag — egal wie oft wir räumen müssen.