Privatkunden (Gehweg & Einfahrt)
Gönnen Sie sich einen entspannten Winter. Wir räumen Ihre Einfahrt und Ihren Gehweg zuverlässig zum festen Monatspreis — inklusive Haftung.
Gönnen Sie sich einen entspannten Winter. Wir räumen Ihre Einfahrt und Ihren Gehweg zuverlässig zum festen Monatspreis — inklusive Haftung.
Viele Hauseigentümer unterschätzen die strenge Räumpflicht in Deutschland: Schon ab 07:00 Uhr morgens müssen die Gehwege vor dem Haus auf einer Breite von mindestens 1,20 Metern geräumt und gestreut sein. Wer im Urlaub, krank oder einfach noch im Bett ist, haftet bei Unfällen persönlich mit seinem Privatvermögen.
Unser privater Winterdienst nimmt Ihnen diese Last ab. Wir überwachen das Wetter und räumen Ihre Gehwege und Einfahrten zuverlässig und pünktlich.
Mit unserem Vertrag geht das gesamte Haftungsrisiko auf uns über — Sie können beruhigt schlafen oder in den Urlaub fahren.
Ihr Vorteil: Schutz vor teuren Haftungsklagen und ein bequemer Winter ohne lästiges Schneeschaufeln zum fairen Monatspreis.
Senden Sie uns einfach Ihre Adresse. Per Satellitenbild vermessen wir Ihren Gehweg und nennen Ihnen eine feste Pauschale.
Sobald Frost oder Schneefall gemeldet sind, planen wir Ihr Grundstück in unsere nächtliche Route ein.
Wir räumen den Schnee beiseite und streuen Splitt oder umweltfreundliches Granulat — pünktlich vor dem Berufsverkehr.
„Ich bin im Winter oft auf Reisen. Dank dem Frankfurter Winterdienst muss ich mir keine Sorgen mehr machen, ob vor meinem Haus gestreut ist.“
– H. Schulz, Eigenheimbesitzer, Bad HomburgNein, unsere Mitarbeiter bringen alle benötigten Arbeitsgeräte und Streumittel selbst mit. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Bei anhaltendem Schneefall rücken wir mehrfach täglich aus, um die gesetzlich geforderte Begehbarkeit Ihres Gehwegs aufrechtzuerhalten.
Ja! Die Kosten für den privaten Winterdienst können Sie als haushaltsnahe Dienstleistungen direkt von der Steuer absetzen (20% der Lohnkosten).
In den allermeisten hessischen Kommunen ist die Räum- und Streupflicht auf die Anlieger (Eigentümer) übertragen. Rutscht ein Postbote oder Passant auf Ihrem ungeräumten Gehweg aus, greift die private Haftpflichtversicherung oft nur eingeschränkt, wenn Fahrlässigkeit vorliegt. Unser Service bietet Ihnen 100% Haftungsfreistellung.
Auf privaten Gehwegen ist der Einsatz von Speisesalz in vielen Gemeinden verboten. Wir setzen auf ökologisch verträgliches Granulat, das auch Haustierpfoten schont. Lesen Sie mehr über unseren Streu- und Glättebeseitigungsdienst.