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Flurscheideweg 1, 65936 Frankfurt 069 78 80 36 37

Privatkunden (Gehweg & Einfahrt)

Gönnen Sie sich einen entspannten Winter. Wir räumen Ihre Einfahrt und Ihren Gehweg zuverlässig zum festen Monatspreis — inklusive Haftung.

Haftungsbefreiung
Feste Monatspauschale
Moderner Fuhrpark
24/7 Bereitschaft

Nie wieder morgens um 05:00 Uhr frieren und Schnee schippen

Viele Hauseigentümer unterschätzen die strenge Räumpflicht in Deutschland: Schon ab 07:00 Uhr morgens müssen die Gehwege vor dem Haus auf einer Breite von mindestens 1,20 Metern geräumt und gestreut sein. Wer im Urlaub, krank oder einfach noch im Bett ist, haftet bei Unfällen persönlich mit seinem Privatvermögen.

Unser privater Winterdienst nimmt Ihnen diese Last ab. Wir überwachen das Wetter und räumen Ihre Gehwege und Einfahrten zuverlässig und pünktlich.

Mit unserem Vertrag geht das gesamte Haftungsrisiko auf uns über — Sie können beruhigt schlafen oder in den Urlaub fahren.

Ihr Vorteil: Schutz vor teuren Haftungsklagen und ein bequemer Winter ohne lästiges Schneeschaufeln zum fairen Monatspreis.

Winterdienst Privatkunden Frankfurt – geräumter Hauseingang und Gehweg eines Einfamilienhauses

So unkompliziert ist die Zusammenarbeit

1

Schnelles Festpreisangebot

Senden Sie uns einfach Ihre Adresse. Per Satellitenbild vermessen wir Ihren Gehweg und nennen Ihnen eine feste Pauschale.

2

Automatischer Start

Sobald Frost oder Schneefall gemeldet sind, planen wir Ihr Grundstück in unsere nächtliche Route ein.

3

Sichere Wege

Wir räumen den Schnee beiseite und streuen Splitt oder umweltfreundliches Granulat — pünktlich vor dem Berufsverkehr.

Kundenstimme eines Eigentümers

„Ich bin im Winter oft auf Reisen. Dank dem Frankfurter Winterdienst muss ich mir keine Sorgen mehr machen, ob vor meinem Haus gestreut ist.“

– H. Schulz, Eigenheimbesitzer, Bad Homburg

Häufig gestellte Fragen

Muss ich Streumittel zu Hause lagern?

Nein, unsere Mitarbeiter bringen alle benötigten Arbeitsgeräte und Streumittel selbst mit. Sie müssen sich um nichts kümmern.

Wie oft kommen Sie bei andauerndem Schneefall?

Bei anhaltendem Schneefall rücken wir mehrfach täglich aus, um die gesetzlich geforderte Begehbarkeit Ihres Gehwegs aufrechtzuerhalten.

Kann ich den Winterdienst steuerlich absetzen?

Ja! Die Kosten für den privaten Winterdienst können Sie als haushaltsnahe Dienstleistungen direkt von der Steuer absetzen (20% der Lohnkosten).

Genießen Sie einen sorgenfreien Winter

Fordern Sie noch heute Ihre unverbindliche Monatspauschale für Ihr Objekt an.

Kostenlose Anfrage 069 78 80 36 37

Winterdienst für private Grundstücke

Gesetzliche Räumpflicht für Hauseigentümer

In den allermeisten hessischen Kommunen ist die Räum- und Streupflicht auf die Anlieger (Eigentümer) übertragen. Rutscht ein Postbote oder Passant auf Ihrem ungeräumten Gehweg aus, greift die private Haftpflichtversicherung oft nur eingeschränkt, wenn Fahrlässigkeit vorliegt. Unser Service bietet Ihnen 100% Haftungsfreistellung.

Umweltfreundlicher Streudienst

Auf privaten Gehwegen ist der Einsatz von Speisesalz in vielen Gemeinden verboten. Wir setzen auf ökologisch verträgliches Granulat, das auch Haustierpfoten schont. Lesen Sie mehr über unseren Streu- und Glättebeseitigungsdienst.