Jetzt geöffnet
Frankfurter Winterdienst Flurscheideweg 1, 65936 Frankfurt 069 78 80 36 37

Räum- und Streupflicht in Hessen

Gesetzliche Vorschriften, kommunale Satzungszeiten, Streumittelverbote und Haftungsrisiken nach § 823 BGB für Eigentümer, Verwalter und Gewerbetreibende.

Hessisches Straßengesetz (HStrG)
100% Enthaftung (§ 823 BGB)
Werktags ab 07:00 Uhr
GPS-dokumentierte Einsätze

Gesetzliche Grundlagen der Räumpflicht in Hessen

Wer ist verantwortlich, wann muss geräumt sein und welche Strafen drohen bei Verstößen?

Die Verpflichtung zur winterlichen Schneeräumung und Glättebeseitigung basiert in Hessen im Wesentlichen auf zwei rechtlichen Säulen:

  1. Das Hessische Straßengesetz (HStrG) & Kommunalsatzungen: Nach § 10 HStrG sind die hessischen Städte und Gemeinden berechtigt, die Pflicht zur Reinigung und zum Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen per Satzung auf die jeweiligen Anlieger (Grundstückseigentümer) zu übertragen. Nahezu jede Stadt in Hessen – von Frankfurt bis Königstein – hat von dieser Übertragung Gebrauch gemacht.
  2. Die zivilrechtliche Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB: Unabhängig von der kommunalen Satzung fordert das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), dass Gefahrenquellen auf und vor Grundstücken beseitigt werden müssen, um Schäden Dritter zu verhindern. Verletzt ein Eigentümer diese Pflicht schuldhaft, haftet er persönlich und in voller Höhe für Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Behandlungskosten.
Stadt / Region Mo – Fr (Beginn) Sa, So & Feiertage Ende abends Gehwegbreite
Frankfurt am Main bis 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr 20:00 Uhr mind. 1,50 m
Wiesbaden bis 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr / 09:00 Uhr 20:00 Uhr mind. 1,20 – 1,50 m
Bad Homburg v. d. H. bis 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr 20:00 Uhr mind. 1,50 m
Offenbach am Main bis 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr 20:00 Uhr mind. 1,50 m
Kelkheim (Taunus) bis 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr 20:00 Uhr mind. 1,20 – 1,50 m
Königstein im Taunus bis 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr 20:00 Uhr mind. 1,50 m

Streusalz-Verbot in Hessen: Was ist erlaubt, was verboten?

Warum herkömmliches Tausalz vielerorts streng verboten ist und welche Alternativen rechtssicher sind.

Generelles Salzverbot auf Gehwegen

In fast allen hessischen Groß- und Mittelstädten (u. a. Frankfurt am Main, Wiesbaden, Bad Homburg, Darmstadt, Hanau) ist der Einsatz von chemischen Auftausalzen auf Gehwegen durch die kommunale Satzung ausdrücklich untersagt. Tausalz schädigt die Wurzeln von Straßenbäumen, führt zu massiven Versalzungen von Beeten und Grundwasser und verätzt die empfindlichen Pfoten von Hunden und Katzen.

Ordnungswidrigkeit & Bußgelder: Wer unerlaubt Salz streut, riskiert Bußgelder der kommunalen Ordnungsämter, die im Wiederholungsfall mehrere hundert bis tausend Euro betragen können.

Zugelassene abstumpfende Streumittel:

  • Zertifizierter Granulat-Splitt: Gebrochener Naturstein (Körnung 2–4 mm) sorgt für hervorragende mechanische Rutschhemmung.
  • Blähton & Bimsgranulat: Leichtes, hochwirksames Naturmaterial mit umweltschonendem Abbauverhalten.
  • Streusand: Für kleinere Flächen und Fußgängerzonen geeignet.

Als umweltzertifizierter Fachbetrieb streut der Frankfurter Winterdienst ausschließlich satzungskonforme Abstumpfungsstoffe und entfernt das Streugut nach der Wintersaison im Frühjahr wieder fachgerecht.

Haftung nach § 823 BGB: Warum Ausrutschen teuer wird

Rechtsprechung des OLG Frankfurt und wie Eigentümer sich zu 100% absichern.

Nach ständiger Rechtsprechung der hessischen Gerichte (insbesondere des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main) gilt: Stürzt ein Passant auf einem ungeräumten oder spiegelglatten Gehweg, streitet der erste Anschein (Beweis des ersten Anscheins) gegen den Eigentümer. Der Geschädigte kann Schadensersatz für Arztbehandlungen, Schmerzensgeld für Knochenbrüche sowie Erstattung für eventuellen Verdienstausfall fordern.

Die rettende Lösung: Professionelle Haftungsübernahme. Wird der Winterdienst an ein qualifiziertes Fachunternehmen wie die RM GLOBAL Gebäudedienste GmbH übertragen, geht die Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB vollständig auf den Dienstleister über. Wir dokumentieren jeden Einsatz per GPS mit Zeitstempel und führen ein lückenloses Wintertagebuch. Im Fall der Fälle schützt Sie unsere Betriebshaftpflichtversicherung mit 10 Mio. € Deckungssumme vor jeglichen finanziellen Belastungen.

Haftungsübernahme & Angebot anfordern

Häufige Fragen zur Räumpflicht in Hessen

Ab wann gilt die Räumpflicht morgens in hessischen Städten?

In den meisten hessischen Kommunen (wie Frankfurt am Main, Wiesbaden, Darmstadt, Offenbach, Hanau und im Taunus) gilt die Räumpflicht an Werktagen montags bis freitags ab 07:00 Uhr morgens sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ab 08:00 Uhr oder 09:00 Uhr morgens.

Bis wann muss abends in Hessen geräumt und gestreut werden?

Die Pflicht zur Schneeräumung und Glättebeseitigung endet in Hessen in der Regel um 20:00 Uhr abends (in manchen Kommunen bis 21:00 Uhr). Bei einsetzendem Schneefall nach 20:00 Uhr muss erst am Folgemorgen wieder geräumt sein.

Wie breit muss der geräumte Gehweg in Hessen sein?

Üblicherweise schreiben die hessischen Straßenreinigungssatzungen eine Mindestbreite von 1,20 bis 1,50 Meter vor, damit zwei Fußgänger gefahrlos aneinander vorbeigehen können.

Ist Streusalz auf Gehwegen in Hessen grundsätzlich verboten?

Ja. Nahezu alle hessischen Städte und Gemeinden verbieten den Einsatz von Tausalz auf Gehwegen aus Gründen des Umweltschutzes, des Grundwasserschutzes und des Tierwohls. Erlaubt sind ausschließlich abstumpfende Streumittel wie Splitt, Granulat oder Sand.

Wer haftet bei Glätteunfällen auf dem Gehweg?

Grundsätzlich haftet der Anlieger bzw. Grundstückseigentümer nach § 823 BGB für Schäden durch Ausrutschen. Bei Beauftragung eines professionellen Winterdienstes wie dem Frankfurter Winterdienst wird die Verkehrssicherungspflicht vertraglich vollständig übertragen, sodass der Eigentümer im Ernstfall aus der persönlichen Haftung entlassen ist.

Sichern Sie Ihre Liegenschaft rechtssicher ab

Übertragen Sie die Räum- und Streupflicht zu 100% auf den zertifizierten Fachbetrieb.

Unverbindliche Preisanfrage 069 78 80 36 37

Winterdienst in Frankfurt und dem Rhein-Main-Gebiet

Erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen und transparenten Festpreise. Lesen Sie unseren Leitfaden zu den Winterdienst Kosten & Preisen oder informieren Sie sich über unsere Angebote in den wichtigsten Zentren Hessens wie Frankfurt am Main, Wiesbaden, Bad Homburg und Offenbach. Entdecken Sie die Übersicht über alle 29 Einsatzgebiete oder fordern Sie gleich Ihr Saisonangebot an.